Die Landesregelungen kennen Ausnahmen, aber keine Zahl, ab der eine gilt. Wer sich darauf berufen will, muss die Verschattung des eigenen Daches beziffern können — nachvollziehbar und mit benannter Datengrundlage.

Vorab zur Einordnung: Über eine Ausnahme entscheidet allein die zuständige Bauaufsichtsbehörde. DEUKOS liefert keinen Nachweis und keine Zusage, sondern eine nachvollziehbare Datengrundlage. Automatischer Richtwert aus amtlichen Geobasisdaten — kein Gutachten, keine Genehmigungsgrundlage.

Wo eine PV-Pflicht gilt

Unter anderem in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein — teils in der Landesbauordnung, teils in eigenen Solargesetzen. Anwendungsbereich, Fristen und Ausnahmen unterscheiden sich erheblich. Maßgeblich ist immer die aktuell geltende Landesregelung.

Welche Ausnahmen die Regelungen kennen

Gemeinsam ist ihnen, dass sie Ausnahmen vorsehen — etwa wenn die Erfüllung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Verschattung kann in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, weil sie den Ertrag und damit die Wirtschaftlichkeit mindert.

Ob im Einzelfall ein Ausnahmetatbestand vorliegt, ist eine Frage des Verwaltungsverfahrens — und keine, die eine Berechnung beantwortet.

Welche Zahlen zur Sache gehören

Balkendiagramm des Monatsertrags über zwölf Monate, je Monat zwei Balken: orange ohne Baumverschattung, grün mit. Die Minderung reicht von 40 Prozent im Januar bis 14 Prozent im Juni.
Monatsertrag mit und ohne Baumverschattung an einem realen Wohnhaus in Nordrhein-Westfalen. Jahresminderung 22,8 %, im Januar 40 %, im Juni 14 %.

Der Bericht weist aus: Dachflächen mit Neigung und Ausrichtung, das rechnerische Anlagenpotenzial in kWp, den Jahresertrag mit und ohne Verschattung, die Minderung je Monat sowie eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Grundlage sind das amtliche LoD2-Gebäudemodell und ein Baumbestand aus Laserscan-Daten.

Wichtig für die Einordnung dieser Werte

Die Baumart lässt sich aus Laserscan-Daten nicht bestimmen. Deshalb wird jeder Baum ganzjährig als verschattend gerechnet. Bei Laubbäumen überschätzt das den Winterverlust — die tatsächliche Minderung fällt dann geringer aus.

Der ausgewiesene Verlust ist deshalb als Obergrenze zu lesen, nicht als gemessene Größe. Der Kronendurchmesser ist ebenfalls nicht gemessen, sondern aus der Baumhöhe abgeleitet.

Was der Bericht nicht ist

Grenzen

  • Kein Nachweis und keine Zusage — die Entscheidung trifft die Behörde.
  • Keine Prüfung, ob im Einzelfall ein Ausnahmetatbestand vorliegt.
  • Keine Rechtsberatung zur jeweiligen Landesregelung.
  • Ein modellierter Richtwert aus Geobasisdaten, keine Messung vor Ort.
  • Welche Unterlagen die Behörde verlangt, ist dort zu erfragen.

Verschattungssituation eines Daches ansehen

Adresse eingeben, Gebäude wählen — der Bericht mit Dachflächen, Ertragsrechnung und Monatswerten entsteht in wenigen Sekunden.

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Automatischer Richtwert aus amtlichen Geobasisdaten — kein Gutachten, keine Genehmigungsgrundlage.

Datengrundlage: LoD2-Gebäudemodelle und Laserscan-Daten der Landesvermessungsämter, Lizenz je Land (überwiegend Datenlizenz Deutschland Zero 2.0). Sonnenstand nach NOAA/pvlib, Ertragsintegration über PVGIS. Angaben zu Landesregelungen ohne Gewähr — maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.

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