Zwischen „sonnig" und „halbschattig" liegen drei Stunden Sonne am Tag. Ob eine Fläche sie bekommt, entscheidet nicht die Himmelsrichtung allein — sondern was ringsum steht und wie hoch die Sonne im jeweiligen Monat überhaupt kommt.

Vorab zur Einordnung: Automatischer Richtwert aus amtlichen Geobasisdaten — kein Gutachten, keine Genehmigungsgrundlage. Für Bauanträge und nachbarrechtliche Fragen gelten eigene Regeln — dazu unten mehr.

Was die Standortangaben bedeuten

AngabeDirekte Sonne pro TagTypisch für
sonnigmehr als 6 Stunden Gemüse, Rosen, mediterrane Kräuter
halbschattigetwa 3 bis 6 Stunden Hortensien, Funkien, viele Beerensträucher
schattigweniger als 3 Stunden Farne, Waldstauden, Efeu

Maßgeblich ist die Vegetationszeit von etwa April bis Oktober — nicht das Jahresmittel. Ein Platz, der von November bis Februar im Schatten liegt, kann trotzdem ein sonniger Standort sein.

Warum die Schätzung nach Gefühl daneben geht

Drei Effekte wirken zusammen:

Die Schattenlänge zum Nachrechnen

  • Sonnenstand 62° (21. Juni, mittags): Schatten ≈ 0,5 × Höhe. Ein 8 m hohes Haus wirft gut 4 m.
  • Sonnenstand 16° (21. Dezember, mittags): Schatten ≈ 3,5 × Höhe. Dasselbe Haus wirft rund 28 m.

Am späten Nachmittag wird es in beiden Fällen deutlich länger — dann steht die Sonne auch im Sommer flach.

Den Verlauf sichtbar machen

Zwei Besonnungskarten desselben Grundstücks nebeneinander: links der 21. Juni mit überwiegend gelben Flächen für acht bis zehn Sonnenstunden, rechts der 21. Dezember fast durchgehend dunkelblau für weniger als zwei Stunden. Baumkronen sind als grüne Kreise eingezeichnet.
Sonnenstunden je Quadratmeter der Freifläche, links am längsten, rechts am kürzesten Tag des Jahres. Auf 1 m Höhe gerechnet, mit Schatten aus Gebäuden und Baumbestand.

Drei Wege führen zu dieser Einschätzung:

Was diese Karte ist — und was nicht

  • Sie zeigt die Freifläche des Flurstücks auf 1 m Höhe an zwei Stichtagen bei wolkenfreiem Himmel.
  • Sie ist eine Orientierung für Sitzplatz, Terrasse und Bepflanzung.
  • Sie ist kein Besonnungsgutachten nach DIN 5034 — das bewertet Innenräume an der Fenstermitte und wird von Fachbüros erstellt. Wenn es um einen Bauantrag oder eine nachbarrechtliche Auseinandersetzung geht, führt daran kein Weg vorbei: was dabei verlangt wird.

Grenzen der Rechnung

Woran man denken muss

  • Gerechnet wird die direkte Strahlgeometrie an zwei Stichtagen bei wolkenfreiem Himmel — kein Jahresmittel, kein Diffuslicht. An einem trüben Junitag ist es unabhängig davon dunkler.
  • Die Baumart ist aus Laserscan-Daten nicht bestimmbar. Jeder Baum wird ganzjährig als verschattend gerechnet; bei Laubbäumen ist der Winterwert daher eher zu ungünstig.
  • Der Kronendurchmesser ist nicht gemessen, sondern aus der Baumhöhe abgeleitet.
  • Der Baumbestand stammt aus einer Befliegung, die mehrere Jahre zurückliegen kann — Fällungen und Zuwachs fehlen.
  • Hecken, Zäune, Pergolen und Gartenhäuser sind in den amtlichen Daten nicht enthalten.

Die Sonnenstunden des eigenen Grundstücks ansehen

Adresse eingeben, Flurstück wählen — die Besonnungskarte für den 21. Juni und den 21. Dezember entsteht in wenigen Sekunden.

Zur Karte

Automatischer Richtwert aus amtlichen Geobasisdaten — kein Gutachten, keine Genehmigungsgrundlage.

Datengrundlage: LoD2-Gebäudemodelle, Geländemodell DGM1 und Laserscan-Daten der Landesvermessungsämter, Lizenz je Land (überwiegend Datenlizenz Deutschland Zero 2.0). Sonnenstand nach NOAA/pvlib. Sonnenhöhen und Schattenlängen gerundet für 51° nördliche Breite; die gärtnerischen Standortangaben sind Konvention, keine Norm.

Weiter: Besonnungsnachweis für den Bauantrag · Verschattung bei Photovoltaik berechnen

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